Bauphysik

Nachweise: 

  • Wärmeschutznachweis nach DIN 4108 und EnEV 2014, mit Ausstellung des Energieausweises für Neubauten und Bestandsgebäude
  • Verbrauchs- und bedarfsorientierter Energieausweis
    nach EnEV vom 1. Mai 2014 verschäft im Jahre 2016.
  • Schallschutz für Wohngebäude nach DIN 4109
  • Brandschutznachweis nach DIN 4102
  • Nachweise des vorbeugenden Brandschutzes
    nach Art. 64 BayBO und § 11 Bauvorlagenverordnung

 

Messtechniken als Grundlage der Qualitätsüberwachung und der Schadensanalyse:

mit Bauthermografie kann man beispielsweise

  • Schwachstellen am Gebäude sichtbar machen
  • die Ausführung überprüfen
  • die Ortung von Leckagen (z.B. Flachdach) unterstützen
  • kalte Luftströme nachweisen
  • mögliche Stellen für Schimmelbildung sichtbar machen
  • gezielte Sanierungskonzepte finden

Das IB-Wehbe ist eingetragen bei der dena (Deutsche Energie-Agentur) mit der Aussteller Nr. 821218.

 



 

 Energieausweis: Für wen gilt was?

Ingenieurbüro Wehbe
Ingenieurbüro Wehbe
Moosbauerweg 1
82515 Wolfratshausen
Telefon: 08171 / 78250
Telefax: 08171 / 78255
STARTSEITE | ÜBER UNS | PROJEKTE | IMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG |
Copyright © by Ingenieurbüro Wehbe | Design by Erfolgreich anders im Internet